Was soll sich 2023 ändern?

Für dieses Jahr sind schon einige nachhaltigere Dinge beschlossen wurden. Hier findet ihr einen Überblick:

Mehrweg muss angeboten werden

Ab 1. Januar 2023 sind Cafés, Bistros und Restaurants dazu verpflichtet eine Mehrweg-Alternative zu den Einwegartikeln für Getränke und Speisen zur Mitnahmen anzubieten. Ausnahme sind hierbei Kleinbetriebe von max. 5 Beschäftigten, wie Imbiss oder Kiosk. Diese müssen aber offen für mitgebrachte Behältnisse sein.

Lieferkettengesetz

Mit mehr als 3.000 Angestellten, gilt jetzt das sogenannte „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, das umgangssprachlich als “Lieferkettengesetz” bekannt ist. Dessen Ziel ist der Schutz von Menschenrechten, sowie der von ökologischen Standards. Unternehmen sind verpflichtet diesbezüglich regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen.

Förder-Änderung von E-Autos

Ab 2023 gibt es für Käufer*innen von Plug-in-Hybridfahrzeugen keine Förderung mehr durch den Bund. Außerdem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge. Ab 01. September beschränkt sich die Förderung auf Privatpersonen.

Photovoltaikanlagen

2023 sollen Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen kommen. Beispielsweise entfällt die Pflicht zur Installation eines besonderen Erzeugerstromzählers. Des Weiteren können ab Januar kleinere Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden.

Energiesparlampen mit Stecksockel laufen aus

2023 sollen Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen kommen. Beispielsweise entfällt die Pflicht zur Installation eines besonderen Erzeugerstromzählers. Des Weiteren können ab Januar kleinere Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden.

Atomausstieg im April

Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland werden jetzt Mitte April 2023 vom Netz gehen. Eigentlich war dies schon zu Ende 2022 geplant. Aufgrund der Energiekrise gab es eine Verlängerung.

49-Euro Ticket

Der Nachfolger des 9-Euro Tickets ist seit letztem Sommer in Planung und kommt jetzt zum 1. Mai. Die Nutzung ist bundesweit im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr möglich.

„Tierwohl“-Label für Schweinefleisch

Ab Sommer 2023 kommt ein neues Label auf den Schweinefleisch-Verpackungen, welches darüber aufklärt, wie das Tier gelebt hat. Beispielsweise steht dann auf den schwarzen Etikett der Verpackung „Stall”, „Stall + Platz“ oder „Frischluftstall“. Das Label ist allerdings vorerst nur für Frischfleischware aus dem Inland und nur für Schweinefleisch verpflichtend

Wie findest du die neuen Gesetze und Reglungen? Wo würdest du dir gern noch mehr bzw. auch Änderungen in Richtung Nachhaltigkeit wünschen? Teile deine Gedanken dazu gern in den Kommentaren. Wir freuen uns auf dich.

Quellenangaben

Quelle 1: https://www.merkur.de/verbraucher/wohngeld-rente-aenderungen-2023-neu-buergergeld-steuer-kindergeld-92005371.html
Quelle 2: https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/fuer-mehr-nachhaltigkeit–das-aendert-sich-2023-33024678.html

Stand Januar 2022 

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